Allgemeines: Gemeinde Berglen

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Willkommen bei der
Nachbarschaftsschule In den Berglen

Kontakt

Frau Fritz und Frau Kranz-Kleinknecht helfen Ihnen bei Fragen gerne weiter. Sie erreichen das GTS-Team telefonisch oder per Mail:

07195-974850
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Allgemeines

  • Die Offene Ganztagesschule (GTS) startet für die Klassen 1 bis 4 jedes Schuljahr ab der 3. Schulwoche. Die freiwillige Teilnahme am Ganztagesbetrieb geht von einzelnen bis zu fünf Wochentagen.
  • Die Ganztagsschule wird nach dem Unterricht am Vormittag für alle Schülerinnen und Schüler der NBS am Standort Oppelsbohm angeboten.
  • Die GTS-Kinder aus Steinach können ohne Probleme mit dem Bus nach Oppelsbohm fahren.  
  • Alle Anmeldungen zum Ganztagsbetrieb (Lernzeit und Offene Angebote)  sind für ein Schuljahr verbindlich.
  • In besonderen Situationen (z.B. Schulwechsel, Zuzug, persönliche Härtefälle) ist eine Nachmeldung während des laufenden Schuljahres möglich. Hierüber entscheidet die Schulleitung von Fall zu Fall.
  • Die Inanspruchnahme der GTS ist weitgehend kostenneutral. Unkosten müssen nur für das Mittagessen entrichtet werden.
  • Alle übrigen Angebote wie Lernzeit, offene Angebote, Bücherei, Spielgeräte etc. werden von professionellen Kräften betreut und sind kostenfrei.
  • Diese Angebote stehen auschließlich den Schülerinnen und Schülern der GTS zur Verfügung.
  • Ähnliches gilt für die Beaufsichtigung unter der Woche: Ganztagesschüler unterliegen während des gesamten Schulbesuches, auch während der „offenen Angebote“, der Aufsicht.
  • Kinder, die nicht am teilnehmen Ganztagsbetrieb, können zwar  auch ein Mittagessen buchen, alle Betreuungseinrichtungen und sonstige offenen Angebote, die der „Ganztagesbetrieb“ anbietet, stehen ihnen jedoch nicht zur Verfügung. (z. B.  Lernzeit, Spielgeräte, Benutzung der Bücherei, Aufenthaltsbereiche usw.).
  • Schülerinnen und Schüler, die nicht zur Ganztagesschule angemeldet sind, unterliegen nicht Aufsichtspflicht der Schule.  Diese endet für sie mit dem Ende des Unterrichts. Spätestens nach dem Mittagessen müssen diese Kinder das Schulgelände verlassen bzw. falls angemeldet, in die Obhut der Kernzeitenbetreuung wechseln.  
  • Sind mehrere Geschwisterkinder an der Schule oder ist zusätzlicher Betreuungsbedarf nötig, wenden Sie sich an die Schulverwaltung bzw. an das Hauptamt der Gemeinde Berglen.